Informationen für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Zahlungspflichtige
donum vitae – Deine Schwangerschaftsberatung in NRW e.V. unterstützt Frauen*, Männer* und Familien in besonderen Lebenssituationen – bei Fragen zu Pränataldiagnostik, unerfülltem Kinderwunsch, im Schwangerschaftskonflikt und nach dem frühen Verlust eines Kindes sowie bei persönlichen und sozialen Herausforderungen.
Unsere Beratung ist vertraulich, wertschätzend und ergebnisoffen. Wir unterstützen Menschen dabei, informierte Entscheidungen zu treffen, Krisen zu bewältigen und neue Perspektiven zu entwickeln.
Als gemeinnütziger Verein sind wir berechtigt, gerichtliche Geldauflagen entgegenzunehmen. Mit Ihrer Zuweisung unterstützen Sie unmittelbar unsere Beratungs- und Begleitungsarbeit und tragen dazu bei, dass Menschen in belastenden Lebenssituationen weiterhin kompetente psychosoziale Unterstützung erhalten.
Durch unsere kostenfreien Beratungsangebote erhalten Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen Zugang zu qualifizierter psychosozialer Unterstützung.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen.
Kontakt:Anja HorbachSozialpädagogin B.A.E-Mail: geldauflagen.pnd@nrw-donumvitae.deTel: 0211 - 580 241 9
Die Arbeit von donum vitae – Deine Schwangerenberatung in NRW mit Sitz in Düsseldorf wird überwiegend durch öffentliche Mittel finanziert. Gerichtliche Geldauflagen ermöglichen es uns, unsere kostenfreien Beratungs- und Unterstützungsangebote langfristig zu sichern, weiterzuentwickeln und auf besondere Bedarfe zu reagieren.
Als staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle verwenden wir zugewiesene Geldauflagen ausschließlich für unsere satzungsgemäßen und gemeinnützigen Aufgaben.
Ihre Zuweisung unterstützt unmittelbar die psychosoziale Schwangerschaftsberatung im Kontext von Pränataldiagnostik, unerfüllter Kinderwunsch und Trauerbegleitung.
Transparenz und ein verantwortungsvoller Umgang mit zugewiesenen Mitteln sind uns wichtig. Einen Einblick in die Arbeit von donum vitae – Deine Schwangerenberatung in NRW erhalten Sie im aktuellen Jahresbericht.
Hinweis: Gerichtliche Geldauflagen sind keine Spenden und können nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Mit einer Geldauflage zugunsten von donum vitae – Deine Schwangerenberatung in NRW unterstützen Sie qualifizierte psychosoziale Beratung, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen begleitet.Ihre Zuweisung ermöglicht beispielsweise:
donum vitae – Deine Schwangerenberatung in NRW e.V. steht für eine professionelle, unabhängige und qualifizierte Beratung.
Wir begleiten Menschen auf der Grundlage von Wertschätzung, Respekt und fachlicher Kompetenz. Unsere Beratung orientiert sich an der individuellen Lebenssituation der Ratsuchenden und unterstützt sie dabei, eigene Entscheidungen zu treffen und persönliche Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Als staatlich anerkannte Schwangerenberatungsstelle erfüllen wir den gesetzlichen Auftrag nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
über 500 Beratungsgespräche jährlich
über 300 Ratsuchende werden jährlich erreicht
über 20 Jahre Erfahrung in der Schwangerschaftsberatung und Begleitung
Unsere Beratungsschwerpunkte: